Recht, Steuern und Wirtschaftsprüfung unter einem Dach. Klar. Vorausschauend. Auf Augenhöhe, ohne dass rechtliche Risiken Ihr Tagesgeschäft oder Ihr Lebenswerk gefährden.
Erste Einordnung in ca. 30 Minuten, vertraulich und unverbindlich.
Recht × Steuer × Wirtschaftsprüfung
Mitglied im HLB-Netzwerk (international aufgestellt)
darunter ein Fachanwalt für Steuerrecht
in ganz Mittelhessen
Welche Fristen laufen, welche Unterlagen zählen und welcher nächste Schritt sinnvoll ist, ohne dass Sie selbst juristisch bewerten müssen.
Vertrauen entsteht aus echten Belegen.
Erik Spielmann verbindet als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht juristische und steuerliche Fachtiefe — eine seltene Kombination.
Rechtsanwältinnen und -anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer arbeiten in einem Haus zusammen — kein Beratungs-Pingpong.
Mitglied im internationalen HLB-Netzwerk, international aufgestellt, mit Zugang zu Expertise weit über Gießen hinaus.
Aktuelle Beiträge zu KI im Unternehmen, DSGVO/EuGH und Arbeitsrecht zeigen fortlaufende fachliche Auseinandersetzung.
Kanzlei in Gießen, Südanlage 5, persönlich und schnell erreichbar in der gesamten Region.
Als eigene Kanzlei seit 2018 etabliert, mit gewachsener Erfahrung in der laufenden Begleitung mittelständischer Unternehmen.
Anwaltliche Verschwiegenheit, Berufshaftpflicht und ein nachvollziehbarer, transparenter Ablauf sind selbstverständlich.
5,0 von 5 Sternen aus 7 Google-Rezensionen.
Gesellschafterstreit, Unternehmensnachfolge, Kündigung, Datenschutzvorfall: Wenn es für Ihr Unternehmen darauf ankommt, brauchen Sie einen Anwalt, der mitdenkt – der Risiken erkennt, bevor sie eskalieren, und Entscheidungen mit Ihnen gemeinsam vorbereitet. Westprüfung Kanzlei verbindet Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung unter einem Dach. Für geschäftsführende Gesellschafter in Gießen und Mittelhessen, die einen Berater für die kommenden Jahre suchen.
Erik Spielmann, Fachanwalt für Steuerrecht und Mitglied im IHK-Finanzausschuss, steht Ihnen persönlich zur Seite.
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht
Mitglied im IHK-Finanzausschuss
Viele unternehmerische Weichen sind fristgebunden oder schwer umkehrbar. Wer früh die Rechtslage kennt, entscheidet ruhig, statt später zu reparieren, was sich hätte vermeiden lassen.
Von der ersten Struktur bis zur Übergabe: Finden Sie Ihre Situation wieder: jede führt zur passenden vertiefenden Seite.
Rechtsform, Beteiligungen und Gesellschaftsvertrag von Anfang an sauber aufsetzen.
Belastbare AGB und Lieferantenverträge; Investoren oder Beteiligungen sicher aufnehmen.
Position sichern, Fristen prüfen, handlungsfähig bleiben, bevor andere Fakten schaffen.
Formwechsel, Holding-Aufbau und Unternehmenskauf mit Due Diligence, steuerlich abgestimmt.
Übergabe an Familie oder extern, rechtlich und steuerlich rechtzeitig geplant.
Welche Fristen laufen, welche Unterlagen zählen und welcher nächste Schritt sinnvoll ist, ohne dass Sie selbst juristisch bewerten müssen.
Erste Einordnung in ca. 30 Minuten, vertraulich und unverbindlich.
Kein Mandant bekommt eine Pauschallösung. Der Ablauf ist bewusst so gestaltet, dass Sie zu jedem Zeitpunkt die Kontrolle behalten:
Telefonisch, per E-Mail oder Kontaktformular. Rückruf innerhalb von 24 Stunden — einer der Anwälte hat immer Zeit.
Einschätzung der Rechtslage, erste Handlungsoptionen, keine versteckten Folgekosten.
Erst ein klar definierter Zwischenschritt (z. B. Prüfung des Gesellschaftsvertrags, 4–5 Stunden), dann gemeinsame Entscheidung über das weitere Vorgehen.
Stundensatz 230 € (angestellte Berufsträger) bzw. 270 € (Partner), daneben Pauschalen und RVG-Abrechnung je nach Mandat.
Kein Weitergeben, kein Warten. Sie haben jederzeit direkten Kontakt zu Ihrem Anwalt.
Gerade bei Konflikt, Umbau und Nachfolge greifen rechtliche und steuerliche Fragen ineinander. Bei uns verantwortet ein Team das Gesamtbild, statt dass Sie zwischen Beratern vermitteln müssen.
Recht, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung greifen ineinander, für Entscheidungen, die in allen Dimensionen tragen.
Wir stellen Weichen, bevor Fristen laufen, und vermeiden so Kosten, die durch Abwarten erst entstehen.
Sie erhalten Optionen und Risiken klar erklärt, ohne Fachchinesisch, mit einem festen Ansprechpartner.
Über das internationale HLB-Netzwerk erreichen wir Expertise weit über die Region hinaus, bei Bedarf grenzüberschreitend.
Viele Unternehmer suchen einen Rechtsanwalt in der Nähe, der das Unternehmen als Ganzes versteht und über das aktuelle Anliegen hinausdenkt. Westprüfung Kanzlei in Gießen ist eine Wirtschaftskanzlei für mittelständische Unternehmen und geschäftsführende Gesellschafter. Das Team aus sechs Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten begleitet Sie in den Rechtsgebieten, die für Ihr Unternehmen dauerhaft relevant sind: Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Nachfolge, Steuerrecht sowie IT- und Datenschutzrecht.
Die Kanzlei ist Teil der Westprüfung Spielmann Becker & Partner mbB – einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit insgesamt 45 Fachleuten. Das bedeutet für Sie: Recht, Steuern und Wirtschaftsprüfung kommen aus einer Hand. Kein Abstimmungsaufwand zwischen verschiedenen Beratern, keine widersprüchlichen Empfehlungen.
Eine Einzelkanzlei klärt das rechtliche Anliegen. Eine interdisziplinäre Wirtschaftskanzlei denkt darüber hinaus: Was bedeutet die Lösung steuerlich? Wie wirkt sie sich auf die Unternehmensstruktur aus? Kann man das Ergebnis noch optimieren?
Bei Westprüfung arbeiten Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im selben Haus. Das schlägt sich konkret nieder:
Das spart Ihnen Abstimmungsrunden und Zeit.
Wenn Sie nach einer Wirtschaftskanzlei in Gießen suchen, die Recht, Steuern und Wirtschaftsprüfung für mittelständische Unternehmen verbindet, sind das die konkreten Unterschiede: Sechs Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer arbeiten unter einem Dach. Über das HLB-Netzwerk ist die Kanzlei zusätzlich international aufgestellt und berät grundsätzlich zu Sachverhalten in jedem Land der Welt. Sie sprechen dabei direkt mit Ihrem Anwalt – ohne Callcenter und ohne dass Ihr Fall weitergereicht wird –, erhalten einen Rückruf innerhalb von 24 Stunden und spätestens nach zwei Wochen einen Zwischenstand. Das erklärte Ziel: das Dauermandat als vertrauensvolle Zusammenarbeit über Jahre – vom Berater zum Vertrauten.
GmbH · Mittelstand
Fall Nr. WP-2022-001
Zwölf Gesellschafter, jahrelang gewachsen. Einer forderte eine Abfindung von 600.000 Euro – eine Summe, die die Gesellschaft in die Insolvenz getrieben hätte. Das operative Geschäft lief weiter, aber die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft stand auf dem Spiel.
Dass die Forderung rechtlich kaum abzuwehren sei – und die Gesellschaft im schlimmsten Fall aufgelöst oder zerschlagen werden müsste.
Sofortige Prüfung des Gesellschaftsvertrags auf Abfindungsklauseln und deren Wirksamkeit – und die Klärung, ob die geforderte Summe überhaupt rechtlich durchsetzbar ist.
Die Abfindungsforderung wurde über zwei Instanzen erfolgreich abgewehrt. Die Gesellschaft zahlte nichts. Die Insolvenz wurde abgewendet. Ohne Erfolgsgarantie.
Ein Gesellschafterstreit entscheidet sich oft nicht vor Gericht – sondern im Gesellschaftsvertrag, der Jahre zuvor geschlossen wurde. Wer ihn kennt, verhandelt aus der stärkeren Position.
GmbH · Dienstleistung / Produktion
Fall Nr. WP-2023-008
Ein Unternehmen musste den Betrieb einstellen. Acht Arbeitnehmer mit unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen, unterschiedlichen Laufzeiten und unterschiedlichen vertraglichen Grundlagen. Der Geschäftsführer stand vor der Frage, wie er den Betrieb geordnet schließt, ohne in langwierige Kündigungsschutzverfahren zu geraten.
Dass einzelne Kündigungen angreifbar sind, Fristen versäumt werden und der Abwicklungsprozess durch Klagen blockiert wird – mit erheblichen Nachzahlungsrisiken.
Bestandsaufnahme aller Arbeitsverhältnisse, Fristen und vertraglichen Besonderheiten – und die Festlegung einer Reihenfolge, in der die Kündigungen rechtssicher ausgesprochen werden.
Alle acht Arbeitsverhältnisse wurden rechtssicher und fristgerecht beendet. Der Betrieb konnte geordnet schließen. Kein Verfahren wurde eingeleitet. Ohne Erfolgsgarantie.
Arbeitsrecht entscheidet sich nicht im Streit – sondern in der Vorbereitung. Wer die Fristen kennt und die Verträge im Griff hat, schließt einen Betrieb ohne offene Flanken.
Unternehmensgruppe · Holding mit Tochtergesellschaften
Fall Nr. WP-2021-042
Eine größere Unternehmensgruppe mit Holding und mehreren Tochtergesellschaften sollte auf einen Neffen übertragen werden. Das Vermögen war gewachsen, die Struktur komplex. Ohne gezielte Vorbereitung drohte eine Erbschaft- und Schenkungsteuerbelastung in Millionenhöhe.
Dass der Fiskus den größten Teil des Lebenswerks beansprucht – und dass eine ungeordnete Übertragung die Gesellschaftsstruktur destabilisiert.
Bestandsaufnahme der gesamten Unternehmensstruktur und Bewertung des Betriebsvermögens – verbunden mit der Prüfung, welche steuerlichen Begünstigungen nach §§ 13a, 13b ErbStG in Anspruch genommen werden können.
Die Steuerersparnis gegenüber einer ungeplanten Übertragung lag zwischen 5 und 8 Millionen Euro. Das Unternehmen wurde geordnet und steuerbegünstigt übergeben. Die Gesellschaftsstruktur blieb stabil. Ohne Erfolgsgarantie.
Nachfolge gelingt, wenn Recht und Steuer gemeinsam geplant werden – nicht erst, wenn der Übergabetermin drängt. Je früher die Struktur steht, desto mehr bleibt im Unternehmen.
Das Erstgespräch kostet 190 €. Darin schätzen wir Ihre Rechtslage ein und zeigen erste Handlungsoptionen auf, ohne versteckte Folgekosten. Für die weitere Bearbeitung gilt ein Stundensatz von 230 € (angestellte Berufsträger) bzw. 270 € (Partner); daneben sind je nach Mandat Pauschalen und eine Abrechnung nach RVG möglich.
Sie schildern Ihre Situation, erhalten eine interdisziplinäre Ersteinschätzung und entscheiden dann gemeinsam mit uns über das weitere Vorgehen, Schritt für Schritt und nachvollziehbar.
Ob und welche Fristen relevant sind, klären wir früh, gerade im Gesellschafterstreit oder vor einer Unterschrift kann der Zeitpunkt entscheidend sein.
Seriöserweise nein. Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten realistisch und zeigen Ihnen Optionen und Risiken auf, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können.
In vielen Fällen nicht. Häufig lässt sich eine Lösung außergerichtlich erreichen. Wir sichern zunächst Ihre Position und wählen den Weg, der zu Ihrem Ziel passt.
Genau das klären wir im Erstgespräch. Sie müssen nicht selbst juristisch bewerten, ob sich ein Vorgehen lohnt — dafür ist die erste Einschätzung da.
Gerne. Wir können rein rechtlich beraten oder Recht und Steuer im Haus zusammenführen und stimmen uns bei Bedarf mit Ihren bestehenden Beratern ab.
Ihr fester Ansprechpartner an der Schnittstelle von Recht, Steuern und Prüfung.
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsanwältin · Vertrags- & AGB-Recht
Rechtsanwalt
Rechtsanwältin
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Schildern Sie uns kurz Ihre Lage. Sie erhalten eine klare erste Einordnung, bevor Sie über weitere Schritte entscheiden.